Landhaus König › Buchung
AGBS
Hier finden Sie noch Hinweise zu Ihrem Urlaubsaufenthalt
im Landhaus König. Dieser soll von Anfang an so angenehm wie möglich für Sie sein.
Am Anreisetag ist Ihre Wohnung in den Sommermonaten (von Mai - Ende Oktober) ab ca. 17 Uhr, in den Wintermonaten ab 16.00 Uhr bezugsfertig oder nach telefonischer Rücksprache.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr freizugeben.
Wir erlauben uns, bei grober Verschmutzung der Wohnung, eine nachträgliche Zusatz-Endreinigung zu verlangen.
Das Arragement Bergbahn inklusive (nur im Sommer) gilt am Anreisetag nach Wohnungsbezug und erlischt am Abreisetag um 10.00 Uhr.
Im Fall einer Absage wird ein eventuell entstandener Ausfall lt. den Richtlinien des deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in Rechnung gestellt. Bei Ferienwohnungen berechnen wir 90% des Übernachtungspreises, unabhängig vom Absagedatum und Absagegrund. Bei Reiseabbruch oder Nichtanreise berechnen wir 100% des Übernachtungspreises.
Der Reisepreis ist vor Ort in bar, oder Vorab per Überweisung zu bezahlen,(bitte erfragen Sie die Kontodaten bei uns).
§2 Allgemeine Buchungsbedingungen
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Hinweis zu COVID-19:
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/